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BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 309/14, 2 AR 253/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
Unzulässige Anhörungsrüge (Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 33a StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 465 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33a; StPO § 304 Abs. 4 S. 2
Rechtsmittel gegen die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)
Auszug aus BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 309/14
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06). - BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
Strafvollzug (körperliche Durchsuchung; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge; …
Auszug aus BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 309/14
Eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft, wenn dem letztinstanzlich entscheidenden Gericht kein neuer, eigenständiger Gehörsverstoß, sondern allein die Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz zur Last gelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10).